Wer Bürgergeld erhalten möchte, sollte in seiner Gemeinde arbeiten; andernfalls drohen Konsequenzen. Dies schlägt Sachsens Ministerpräsident Sven Schulze vor. Mehr dazu im 1. Kommentar

Erinnerst du dich an Programme wie „Bürgerarbeit“ oder Ein-Euro-Jobs? Damals hieß es, gemeinnützige Tätigkeiten könnten Langzeitarbeitslosen Struktur geben.

Jetzt werden diese Konzepte plötzlich wieder aus der Schublade geholt, allerdings mit einem deutlich härteren Anstrich.

Die Spannung steigt, weil sich noch niemand konkret festlegt. Doch hinter verschlossenen Türen zirkuliert bereits ein Entwurf, der alles übertrifft, was wir seit Jahren gehört haben. Lass uns das Rätsel lüften.

Der Mann hinter dem Paukenschlag

Image: IMAGO / Horst Galuschka
Image: IMAGO / Horst Galuschka

Ab hier fallen die Masken: Es ist Sven Schulze, CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, der den Stein ins Rollen bringt.

„Ich glaube, wir müssen als Allererstes über diejenigen reden, die arbeiten könnten, aber nicht arbeiten gehen“, erklärt er unverblümt.

Damit ist klar: Schulze will mehr als nur Symbolpolitik. Gleich erfährst du, was er sich für Bürgergeld-Beziehende konkret ausgedacht hat – und welche Folgen drohen, wenn man nicht mitzieht.

Pflichtschippen und Laubkehren

Image: AI
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Schulzes Plan sieht vor, arbeitsfähige Empfänger künftig zu gemeinnützigen Einsätzen wie Schnee schippen, Laub fegen oder Tafeldienste zu verpflichten.

Verweigern sie sich, sollen finanzielle Kürzungen bis hin zum kompletten Leistungsstopp greifen. „Arbeitspflicht – das geht, und das muss sein“, beharrt der Regierungschef.

Klingt drastisch, oder? Doch noch ist nichts beschlossen. Im letzten Slide erfährst du, wer die größte Hürde für das Vorhaben sein könnte – und warum das letzte Wort noch lange nicht gesprochen ist.

Kostenbremse aus Berlin

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